15 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr dem HERRN die erste Gerstengarbe gebracht habt, zählt ihr sieben volle Wochen 16 und bringt dann am 50.Tag, dem Tag nach dem siebten Sabbat, dem HERRN ein Speiseopfer von der neuen Ernte. 17 Jede Familie bringt zwei Brote zum Heiligtum, die aus je 2/10 Efa (2,5 Kilo) neuem Weizenmehl mit Sauerteig gebacken sind. Als Erstlingsgabe der Weizenernte gehören sie dem HERRN. 18 Ausser dem Brot opfert die ganze Gemeinde dem HERRN sieben fehlerfreie einjährige Schafe, einen Stier sowie zwei Schafböcke als Brandopfer und dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer - ein Opfer, das dem HERRN Freude macht. 19 Opfert auch noch einen Ziegenbock als Sühneopfer und zwei einjährige Schafe als Mahlopfer. 20 Der Priester übereignet die Brote samt all diesen Opfergaben symbolisch dem HERRN, ebenso die beiden Schafe. Sie sind eine heilige Gabe für den HERRN und fallen den Priestern zu. 21 Ihr müsst diesen Tag als heiligen Tag ausrufen und dürft an ihm keinerlei Arbeit verrichten. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft und an allen euren Wohnsitzen. 22 Wenn ihr erntet, sollt ihr euer Feld nicht bis an den Rand abernten und keine Nachlese halten. Lasst etwas übrig für die Armen und die Fremden, die in eurem Land wohnen. Ich bin der HERR, euer Gott!